Förderrichtlinien

1. Bewerbung für eine Förderung
1.1. Schriftliches Ansuchen des Bewerbers oder der Bewerberin oder
1.2. Vorschlag eines der Vereinsmitglieder

 

2. Kriterien für Entscheidung über Förderung und deren Höhe
2.1. Begabung
2.2. Ausbildungsplatz (Berufsausbildung, FH – oder Universitätsstudium, Aus- oder Weiterbildungskurse, Praktika, ausbildungsbezogenen Auslandsaufenthalte)
2.3. Wirtschaftliche Notwendigkeit

 

3. Form der Förderung
3.1. Finanzielle Unterstützung in Form eines Stipendiums
3.2. Ideelle Unterstützung in Form von Beratung, Networking o.Ä.

 

4. Förderdauer und Höhe der Förderung
Die Höhe des finanziellen Förderumfangs wird in Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt und den Mitgliedern zur Bestätigung vorgelegt.
Die Dauer der Förderung wird vom Vorstand festgelegt, endet jedoch spätestens mit dem Ende des Ausbildungsabschnitts.

 

5. Verpflichtungen der Geförderten
Die Geförderten verpflichten sich, ihre Ausbildungsziele konsequent und verantwortungsbewusst zu verfolgen.
Die Geförderten müssen einmal jährlich, mindestens jedoch am Ende ihres Förderzeitraums, dem Vorstand einen Erfahrungsbericht zukommen lassen.
Darüber hinaus sind die Geförderten verpflichtet, dem Vorstand entsprechende Zertifikate oder Abschlusszeugnisse am Ende des Ausbildungsabschnitts vorzulegen.